Der Lebensweg eines Antrags in der Bezirksverordnetenversammlung
Eine kurze Beschreibung des Weges, den ein Antrag durch die Instanzen und Gremien der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nehmen kann. Laut der Geschäftsordnung (vom 22.04.2016) (GO) der BVV erblickt ein Antrag spätestens 9 Tage vor der BVV-Sitzung das Licht der Welt. Von einer Fraktion oder einen einzelnen Verordneten beim BVV-Büro eingereicht, landet er zuerst beim Ältestenrat: Schritt 1: